Anhang
I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT) hat ihren Sitz in Erfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena (HRB 102250).
Die BBT gehört zu den Kreditinstituten, die Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG betreiben.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der besonderen Vorschriften des HGB für Kreditinstitute(§§ 340 ff. HGB) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV). Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Kontoform gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Barreserve ist mit dem Nennwert angesetzt.
Die Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind mit dem Nennwert angesetzt.
Der Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ beinhaltet so-wohl Wertpapiere, die der Liquiditätsreserve zugeordnet sind als auch Wertpapiere, die dem Anlagebestand zugeordnet sind. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Eine dauerhafte Wertminderung bei einzelnen Wertpapieren war nicht zu verzeichnen. Zu den dadurch vermiedenen Abschreibungen ver-weisen wir auf die Erläuterungen unter Abschnitt III. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zum Stichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Posten „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ beinhaltet den Spezialfonds, der der Liquiditätsreserve zugeordnet ist und wie Umlaufvermögen behandelt wird. Er ist zu Anschaffungskosten angesetzt und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei werden die von der Depotbank bzw. Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellten Bewertungen bzw. Anteilswerte des Investmentfonds zum Bilanzstichtag herangezogen.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die sich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientiert, vorgenommen. Die im Geschäftsjahr zugegangenen Sachanlagen wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro netto wurden in einem Sammelposten zusammengefasst und werden gleichmäßig über ei-nen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben.
Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen sind zum Nennwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ausreichend bemessen.
Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der
„Richttafeln 2018 G“ (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credlt Method) angesetzt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 2,06 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Bei der Bewertung werden Trendannahmen für die relevanten Größen, die sich auf die Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. So wurde für den Rententrend 2,5 % p.a. berücksichtigt.
Allen erkennbaren Risiken aus dem Bürgschafts- und Garantiegeschäft wird durch die Bildung von Einzelrückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Im Berichtsjahr wurden Einzelrückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer durchschnittlichen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der sich aus der Veränderung zum Vorjahr ergebende Zinsbetrag wird unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Das latente Risiko aus dem Bürgschafts- und Garantiegeschäft wird durch Pauschalrückstellungen abgedeckt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen für die latenten Kreditrisiken erfolgte gemäß IDW RS BFA 7 unter Verwendung des VDB-Ratingsystems und der ermittelten Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Eigenrisiken im Kreditbestand.
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute gebildet.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Unter den Eventualverbindlichkeiten werden Verpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien mit den valutierenden Beträgen abzüglich gebildeter Einzel- und Pauschalrückstellungen zum Bilanzstichtag ausgewiesen.
Unter den anderen Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus unwiderruflichen Bürgschafts- und Garantiezusagen ausgewiesen.
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
Von den Forderungen an Kreditinstitute (T€ 11.132 ; Vorjahr T€ 12.929) bestehen T€ 7.039 an Banken, die Gesellschaftsanteile an der BBT halten. Bei den Schuldnern handelt es sich um inländische Kreditinstitute.
Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute (T€ 3.615 ; Vorjahr T€ 2.847) enthalten Sichteinlagen und Tagesgelder.
Die anderen Forderungen an Kreditinstitute (T€ 7.517; Vorjahr T€ 10.082) beinhalten Festgeldanlagen einschließlich der abgegrenzten Zinsen. Die Restlaufzeiten gliedern sich wie folgt auf:
bis 3 Monate mehr als 3 Monate mehr als 1 Jahr mehr als
bis 1 Jahr bis 5 Jahre 5 Jahre
T€ T€ T€ T€
Andere 0 1.000 6.500 0
Forderungen
an Kredit-
institute
(Vorjahr) (0) (5.500) (3.500) (1.000)
Anteilige Zinsen (T€ 17), die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.
Die Forderungen an Kunden (T€ 314; Vorjahr T€ 305) betreffen mit T€ 168 Forderungen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH aus der Abrechnung für die Geschäftsbesorgung und mit T€ 146 Forderungen aus Provisionen und Bearbeitungsgebühren an Bürgschafts- und Garantienehmer; alle Forderungen haben eine Laufzeit unter drei Monaten.
Unter Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (T€ 19.501 ; Vorjahr T€ 17.713) werden 16 Inhaberschuldverschreibungen und zwei Hypothekenpfandbriefe von inländischen Kreditinstituten einschließlich abgegrenzter Zinsen ausgewiesen. Alle Wertpapiere sind börsenfähig. Zwei Wertpapiere über insgesamt nom. T€ 2.500 sind börsennotiert. Sechs Wertpapiere dienen als Liquiditätsreserve; für diese wurden zum Bilanzstichtag Zuschreibungen in Höhe von T€ 170 vorgenommen. Zwölf Wertpapiere sind dem Anlagebestand zugeordnet; bei einem Buchwert in Höhe von Insgesamt T€ 11.655 und einem beizulegenden Zeitwert von T€ 11.205 wird unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips auf Abschreibungen in Höhe von insgesamt T€ 480 verzichtet, da sich die Bonität der Emittenten nicht verschlechtert hat und die Wertminderung zum Bilanzstichtag ausschließlich zinsinduziert ist. Bei zwei dem Anlagebestand zugeordneten Wertpapieren bestehen zum Stichtag stille Reserven von T€ 29. Ein im Geschäftsjahr 2025 über Pari (über Nennwert) erworbenes Wertpapier des Anlagebestands wird ratierlich über die Restlaufzeit bis zur Fälligkeit im Jahr 2033 abgeschrieben; für 2025 ergab sich daraus eine anteilige Abschreibung von 2 T€.
Wir beabsichtigen die Wertpapiere grundsätzlich bis zur Endfälligkeit zu halten. In 2025 war ein Wertpapier endfällig, dabei wurde ein Kursgewinn von T€ 21 generiert. In 2026 ist ein Wertpapier über nom. T€ 1.000 fällig.
Die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (T€ 24.171; Vorjahr T€ 24.171) betreffen ausschließlich den für die BBT aufgelegten und durch die Universal-Investment-Gesellschaft mbH verwalteten Spezialfonds, der der Liquiditätsreserve zugeordnet ist. Der Anlageschwerpunkt des Spezialfonds liegt auf festverzinslichen Wertpapieren
(Rentenpapiere) von bonitätsseitig einwandfreien Emittenten (überwiegend Bund bzw. deutsche Bundesländer und Pfandbriefe deutscher Banken) und Staatsanleihen (inkl. Schatzanweisungen) von definierten Ländern des Euro-Raums (entsprechend Anlagerichtlinien). Gemäß den vorgegebenen Anlagerichtlinien dürfen Aktien (nur DAX-, MDAX- und EURO-STOXX 50 Werte) bis max. 30 % – unter Hinzurechnung der Unternehmensanleihen max. 40 % des Fondsvolumens zur Nutzung von besseren Renditechancen beigemischt werden. Eine Ausschüttung für den Fonds wurde analog den Vorjahren in 2025 nicht vorgenommen. Der Wert des Spezialfonds betrug zum 31. Dezember 2025 T€ 40.037; die Kurswertreserven betragen zum Bilanzstichtag T€ 15.195 (Vorjahr: T€ 12.687). Die Rückgabe von Fondsanteilen unterliegt keinen Beschränkungen. Die Fondsanteile des BBT-Universal-Fonds sind nicht börsenfähig.
Die Beteiligungen (T€ 57; Vorjahr 57) sind unverändert. Die BBT hält an der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBGT) mit Sitz in Erfurt einen Anteil von T€ 51, dies entspricht einem Anteilsbesitz von 0,51 %. Die MBGT wird vollumfänglich durch die BBT geschäftsbesorgt. Das Eigenkapital der MBGT beträgt zum 31.12.2025 T€ 31.699, das Jahresergebnis 2025 T€ 997. Die BBT hält zudem einen Anteil von T€ 6 an der Bundeskreditgarantiegemeinschaft des Handwerks GmbH (BKGG) mit Sitz in Berlin, dies entspricht einem Anteilsbesitz von 1,66 %. Die Beteiligung an der BKGG dient vordergründig zur Erfüllung der Aufgaben einer Bürgschaftsbank (Fördergedanke) und damit einem langfristigen strategischen Zweck.
Bei den Immateriellen Anlagewerten (T€ 140; Vorjahr T€ 131) handelt es sich um entgeltlich erworbene Software.
Unter den Sachanlagen (T€ 103; Vorjahr T€ 101) werden Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung und Hardwarekomponenten ausgewiesen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Berichtsjahr ist aus dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 28; Vorjahr T€ 40) beinhalten Forderungen ans Finanzamt aus Umsatzsteuer.
Passiva
Die sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 452; Vorjahr T€ 593) enthalten im Wesentlichen eingegangene Regresszahlungen zur Weiterleitung an die Rückbürgen (T€ 239), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeiten bis zu drei Monaten (T€ 162), Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkassen (T€ 34).
Den Pensionsrückstellungen (T€ 977; Vorjahr T€ 1.006) liegen individuelle Einzelverträge zugrunde. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewandte Zinssatz von 2,06 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach 8 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,9 %) festgelegt. Die Differenz zum Erfüllungsbetrag, die sich unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 2,22 % ergibt, beträgt T€ -15. Bei einem negativen Unterschiedsbetrag entfällt die Ausschüttungssperre.
Die anderen Rückstellungen (T€ 13.173; Vorjahr T€ 13.190) betreffen mit T€ 12.787 auptsächlich Einzel- und Pauschalrückstellungen für die Risikovorsorge bei Bürgschaften und Garantien. Darüber hinaus bestehen Rückstellungen für Personalvergütungen, für Kosten für die Jahresabschlussprüfung, für Beiträge zur Berufsgenossenschaft, für Betriebsjubiläen, für ausstehende Rechnungen sowie für Archivierungskosten.
Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beträgt unverändert T€ 11.500 (Vorjahr T€ 11.500).
Das Stammkapital beträgt per 31. Dezember 2025 € 12,9 Mio.; es ist voll eingezahlt.
Der für das Geschäftsjahr 2025 ausgewiesene Jahresüberschuss von T€ 188 wurde gemäß Gesellschaftsvertrag
in die Satzungsmäßige Rücklage eingestellt und erhöht diese auf T€ 16.399.
Angaben unter dem Bilanzstrich
Die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnisse betreffen Bürgschafts- und Garantieübernahmen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige der freien Berufe. Die Risiken wurden im Zuge von Einzelbewertungen der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird.
Bei den ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um die im Rahmen des Gesellschaftszweckes übernommenen Kreditbürgschaften und Garantien. Für die Eventualverbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen bestehen Rückbürgschaften und Rückgarantien des Bundes und des Freistaates Thüringen.
Der Gesamtbetrag der am Bilanzstichtag ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten beträgt nach Abzug der Einzel- und Pauschalrückstellungen T€ 221.807 (Vorjahr T€ 230.249); dafür bestehen Rückbürgschaften und -garantien des Bundes und des Freistaates Thüringen in Höhe von T€ 168.191 (Vorjahr T€ 178.338).
Die unwiderruflichen Kreditzusagen (T€ 10.744; Vorjahr T€ 10.416) beinhalten zum Bilanzstichtag nicht valutierende Bürgschaften und Garantien, für die die Urkunden bereits herausgelegt wurden, für die aber von den Hausbanken noch keine Vertragsabschlussbestätigung abgegeben wurde. Für diese Bürgschaften und Garantien bestehen Rückbürgschaften und -garantien des Bundes und des Freistaates Thüringen in Höhe von T€ 7.224 (Vorjahr T€ 6.904).
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 128; Vorjahr T€ 272) betreffen im Wesentlichen nichtabzugsfähige Vorsteuer (T€ 57), sonstige Personalkosten (u.a. für betriebliches Gesundheitsmanagement) T€ 38 sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung für die Pensionsrückstellungen (T€ 18).
Von den Zinserträgen (T€ 496; Vorjahr T€ 445) entfallen T€ 217 auf Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und T€ 279 auf Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren.
Die Provisionserträge (T€ 3.584; Vorjahr T€ 3.619) beinhalten mit T€ 3.202 Bürgschafts- bzw. Garantieprovisionen und mit T€ 382 Bearbeitungsgebühren.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen (T€ 1.611; Vorjahr T€ 1.515) sind neben der Vergütung von T€ 1.377, die die Bank für die Geschäftsbesorgung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH für 2025 erhalten hat (Vorjahr T€ 1.260), vor allem Zinserträge aus der Abzinsung von Kreditrückstellungen (T€ 139) sowie Auflösungen von
Rückstellungen (T€ 30) enthalten.
V. Sonstige Pflichtangaben
Organe der Gesellschaft
a) Geschäftsführung
Die Geschäftsführung bestand im Berichtsjahr aus
• Dipl.-oec. Michael Burchardt
Verantwortlich für die Geschäftsbereiche Kredit, Rechnungswesen/Controlling, Gesamtbanksteuerung, Personal, Revisionsbeauftragter
• Dipl.-Betriebswirt (FH) Stefan Schneider
Verantwortlich für die Geschäftsbereiche Beteiligungen, Forderungsmanagement, Betriebsmanagement/IT
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Für Pensionsverpflichtungen früherer Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen sind zum Bilanzstichtag insgesamt T€ 747 zurückgestellt; die laufenden Bezüge für diese betrugen T€ 47.
b) Verwaltungsrat
Die ordentlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter sind in der Anlage zum Anhang benannt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten in 2024 Aufwandsentschädigungen in Höhe von T€ 4.
c) Bewilligungsausschuss
In der Bank besteht ein Bewilligungsausschuss, der sich aus neun ordentlichen Mitgliedern mit jeweils einem 1. und 2. Stellvertreter – bis auf ein namentlich nicht benanntes Mitglieder vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und ländlichen Raum – zusammensetzt (siehe Anlagen zum Anhang).
Die Tätigkeit im Bewilligungsausschuss ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten eine vom Verwaltungsrat festgesetzte pauschale Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkostenerstattungen. Im Berichtsjahr erhielten die Mitglieder des Bewilligungsausschusses insgesamt T€ 8.
Erfurt, 20. März 2026
Bürgschaftsbank Thüringen GmbH
Michael Burchardt Stefan Schneider