Anhang 

Anhang Geschäftsbericht BBT MBG

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT) hat ihren Sitz in Erfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena (HRB 102250).
Die BBT gehört zu den Kreditinstituten, die Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 KWG betreiben.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der allgemeinen Rechnungs­legungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der besonderen Vorschriften des HGB für Kreditinstitute (§§ 340 ff. HGB) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV). Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Kontoform gewählt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Barreserve ist mit dem Nennwert angesetzt.

Die Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind mit dem Nennwert angesetzt.

Der Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ beinhaltet so­wohl Wertpapiere, die der Liquiditätsreserve zugeordnet sind als auch Wertpapiere, die dem Anlagebestand zugeordnet sind. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Eine dauerhafte Wertminderung bei einzelnen Wertpapieren war nicht zu verzeichnen. Zu den dadurch vermiedenen Abschreibungen ver­weisen wir auf die Erläuterungen unter Abschnitt III. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zum Stichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Posten „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ beinhaltet den Spezial­fonds, der der Liquiditätsreserve zugeordnet ist und wie Umlaufvermögen behandelt wird. Er ist zu Anschaffungskosten angesetzt und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei werden die von der Depotbank bzw. Kapitalanlagegesellschaft zur Verfügung gestellten Bewertungen bzw. Anteilswerte des Investmentfonds zum Bilanzstichtag herangezogen.

Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten.

Die Immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, aktiviert. Die Abschreibungen werden linear über die betriebs­gewöhnliche Nutzungsdauer, die sich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Ab­schreibungstabellen orientiert, vorgenommen. Die im Geschäftsjahr zugegangenen Sachan­lagen wurden pro rata temporis abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 € netto werden im Zugangs­jahr voll abgeschrieben.

Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen sind zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rech­nung und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ausreichend bemessen.

Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der „Richttafeln 2018 G“ (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Die Verpflichtungen werden mittels Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) angesetzt. Der bei der Abzin­sung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz von 1,82 % wurde unter Inanspruch­nahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Bei der Bewertung werden Trendannahmen für die relevanten Größen, die sich auf die Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. So wurde für den Rententrend 2,5 % p.a. berücksichtigt.

Allen erkennbaren Risiken aus dem Bürgschafts- und Garantiegeschäft wird durch die Bildung von Einzelrückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Im Berichtsjahr wurden Einzel­rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer durchschnittlichen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der sich aus der Verände­rung zum Vorjahr ergebende Zinsbetrag wurde abweichend vom Vorjahr (Ausweis unter Zins­ertrag) unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Das latente Risiko aus dem Bürgschafts- und Garantiegeschäft wird durch Pauschalrückstel­lungen abgedeckt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen für die latenten Kreditrisi­ken erfolgte gemäß IDW RS BFA 7 auf Basis unserer internen Risikosteuerung unter Verwen­dung des Ratingsystems und der ermittelten Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten und der Eigenrisiken im Kreditbestand.

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute gebildet.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Unter den Eventualverbindlichkeiten werden Verpflichtungen aus Bürgschaften und Garantien mit den valutierenden Beträgen abzüglich gebildeter Einzel- und Pauschalrückstellungen zum Bilanzstichtag ausgewiesen.

Unter den anderen Verpflichtungen werden Verpflichtungen aus unwiderruflichen Bürg­schafts- und Garantiezusagen ausgewiesen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jah­resergebnisses aufgestellt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Von den Forderungen an Kreditinstitute (T€ 11.700; Vorjahr T€ 13.088) bestehen T€ 8.627 an Banken, die Gesellschaftsanteile an der BBT halten. Bei den Schuldnern handelt es sich um inländische Kreditinstitute.

Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute (T€ 1.782; Vorjahr T€ 2.524) ent­halten Sichteinlagen und Tagesgelder.

Die anderen Forderungen an Kreditinstitute (T€ 9.918; Vorjahr T€ 10.564) beinhalten Festgeldanlagen einschließlich der abgegrenzten Zinsen. Die Restlaufzeiten gliedern sich wie folgt auf:

                                             bis 3 Monate            mehr als 3 Monate            mehr als 1 Jahr       mehr als
bis 1 Jahr                          bis 5 Jahre            5 Jahre

                                                       T€                                  T€                                        T€                      T€

Andere                                       1.000                            2.800                                   5.000                1.000
Forderungen
an Kredit-
institute
(Vorjahr)                                   (3.000)                          (1.500)                                 (5.000)              (1.000)

Anteilige Zinsen (T€ 118), die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert.

Die Forderungen an Kunden (T€ 204; Vorjahr T€ 168) betreffen mit T€ 96 Forderungen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH aus Weiterberechnungen bzw. der Abrechnung für die Geschäftsbesorgung und mit T€ 108 Forderungen aus Provisio­nen und Bearbeitungsgebühren an Bürgschafts- und Garantienehmer; alle Forderungen ha­ben eine Laufzeit unter drei Monaten.

Unter Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (T€ 18.497; Vorjahr T€ 15.494) werden 15 Inhaberschuldverschreibungen und 1 Hypo­thekenpfandbrief von inländischen Kreditinstituten einschließlich abgegrenzter Zinsen ausge­wiesen. Alle Wertpapiere sind börsenfähig. Ein Wertpapier über nom. T€ 1.500 ist börsenno­tiert. Acht Wertpapiere dienen als Liquiditätsreserve; für diese wurden zum Bilanzstichtag Zuschreibungen in Höhe von T€ 496 vorgenommen. Acht Wertpapiere sind dem Anlagebe­stand zugeordnet; bei einem Buchwert in Höhe von T€ 7 .368 und einem beizulegenden Zeit­wert von T€ 6. 713 wird unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips auf Abschrei­bungen in Höhe von T€ 655 verzichtet, da sich die Bonität der Emittenten nicht verschlechtert hat und die Wertminderung zum Bilanzstichtag ausschließlich zinsinduziert ist. Wir beabsich­tigen die Wertpapiere grundsätzlich bis zur Endfälligkeit zu halten. In 2023 waren keine Wert­papiere endfällig, in 2024 sind zwei Wertpapiere über nom. T€ 3.000 fällig.

Die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (T€ 24.171; Vorjahr T€ 24.171) betreffen ausschließlich den für die BBT aufgelegten und durch die Universal­investment-Gesellschaft mbH verwalteten Spezialfonds, der der Liquiditätsreserve zugeord­net ist. Der Anlageschwerpunkt des Spezialfonds liegt auf festverzinslichen Wertpapieren (Rentenpapiere) von bonitätsseitig einwandfreien Emittenten (überwiegend Bund bzw. deut­sche Bundesländer und Pfandbriefe deutscher Banken). Gemäß den vorgegebenen Anlage­richtlinien dürfen Aktien (nur DAX- und MDAX-Werte) bis max. 30 % – unter Hinzurechnung der Unternehmensanleihen max. 40 % des Fondsvolumens zur Nutzung von besseren Rendi­techancen beigemischt werden. Eine Ausschüttung für den Fonds wurde analog den Vorjahren in 2023 nicht vorgenommen. Der Wert des Spezialfonds betrug zum 31. Dezember 2023 T€ 35.118; die Kurswertreserven betragen zum Bilanzstichtag T€ 10.276 (Vorjahr: T€ 7.480). Die Rückgabe von Fondsanteilen unterliegt keinen Beschränkungen. Die Fondsan­teile des BBT-Universal-Fonds sind nicht börsenfähig.

Die Beteiligungen (T€ 57; Vorjahr 57) sind unverändert. Die BBT hält an der Mittelstän­dischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBGT) mit Sitz in Erfurt einen Anteil von T€ 51, dies entspricht einem Anteilsbesitz von 0,51 %. Die MBGT wird vollumfänglich durch die BBT geschäftsbesorgt. Das Eigenkapital der MBGT beträgt zum 31.12.2023 T€ 30.019, das Jahresergebnis 2023 T€ 883. Die BBT hält zudem einen Anteil von T€ 6 an der Bundes­kreditgarantiegemeinschaft des Handwerks GmbH (BKGG) mit Sitz in Berlin, dies entspricht einem Anteilsbesitz von 1,66 %. Die Beteiligung an der BKGG dient vordergründig zur Erfül­lung der Aufgaben einer Bürgschaftsbank (Fördergedanke) und damit einem langfristigen strategischen Zweck.

Bei den Immateriellen Anlagewerten (T€ 3; Vorjahr T€ 10) handelt es sich um entgelt­lich erworbene Software.

Unter den Sachanlagen (T€ 16; Vorjahr T€ 21) werden Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung und Hardwarekomponenten ausgewiesen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Berichtsjahr ist aus dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) ersichtlich.
Die sonstigen Vermögensgegenstände (T€ 26; Vorjahr T€ 206) beinhaltet Forderungen ans Finanzamt aus Umsatzsteuer.

 

Passiva
Die sonstigen Verbindlichkeiten (T€ 177; Vorjahr T€ 270) enthalten im Wesentlichen eingegangene Regresszahlungen zur Weiterleitung an die Rückbürgen (T€ 39), Verbindlich­keiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeiten bis zu drei Monaten (T€ 91), Ver­bindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie aus Altersversorgung (T€ 35).

Den Pensionsrückstellungen (T€ 1.043; Vorjahr T€ 1.008) liegen individuelle Einzelver­träge zugrunde. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewandte Zinssatz von 1,82 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (im Vorjahr 1,78) festgelegt. Die Differenz zum Erfüllungsbetrag, die sich unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der vergan­genen sieben Geschäftsjahre von 1,74 % ergibt, beträgt T€ 9 und unterliegt einer Ausschüt­tungssperre.

Die anderen Rückstellungen (T€ 13.242; Vorjahr T€ 12.736) betreffen mit T€ 12.881 hauptsächlich Einzel- und Pauschalrückstellungen für die Risikovorsorge bei Bürgschaften und Garantien. Darüber hinaus bestehen Rückstellungen für Personalvergütungen, für Kosten für die Jahresabschlussprüfung, für Beiträge zur Berufsgenossenschaft, für Betriebsjubiläen, für ausstehende Rechnungen sowie für Archivierungskosten.

Der Fonds für allgemeine Bankrisiken beträgt unverändert T€ 11.500 (Vorjahr T€ 11.500).

Das Stammkapital beträgt per 31. Dezember 2023 € 12,9 Mio.; es ist voll eingezahlt. Der für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesene Jahresüberschuss von T€ 1.014 wurde gemäß Ge­sellschaftsvertrag in die satzungsmäßige Rücklage eingestellt und erhöht diese auf T€ 15.764.

 

Angaben unter dem Bilanzstrich
Die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnisse betreffen Bürgschafts- und Garantieübernahmen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige der freien Berufe. Die Risiken wurden im Zuge von Einzelbewertungen der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen wird.

Bei den ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um die im Rahmen des Gesellschaftszweckes übernommenen Kreditbürgschaften und Garantien. Für die Eventual­verbindlichkeiten und unwiderruflichen Kreditzusagen bestehen Rückbürgschaften und Rück­garantien des Bundes und des Freistaates Thüringen.

Der Gesamtbetrag der am Bilanzstichtag ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten beträgt nach Abzug der Einzel- und Pauschalrückstellungen T€ 228.333 (Vorjahr TC 223.021); dafür bestehen Rückbürgschaften und -garantien des Bundes und des Freistaates Thüringen in Höhe von T€ 181.743 (Vorjahr T€ 185.511).

Die unwiderruflichen Kreditzusagen (T€ 14.981; Vorjahr T€ 21.595) beinhalten zum Bilanzstichtag nicht valutierende Bürgschaften und Garantien, für die die Urkunden bereits herausgelegt wurden, für die aber von den Hausbanken noch keine Vertragsabschlussbestä­tigung abgegeben wurde. Für die Bürgschaften und Garantien bestehen Rückbürgschaften und -garantien des Bundes und des Freistaates Thüringen in Höhe von T€ 9.902 (Vorjahr T€ 12.130).

 

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 103; Vorjahr T€ 153) betreffen im We­sentlichen nichtabzugsfähige Vorsteuer (T€ 32), sonstige Personalkosten (u.a. für betriebli­ches Gesundheitsmanagement) T€ 33 sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung für die Pensionsrückstellungen (T€ 17).

Von den Zinserträgen (T€ 334; Vorjahr T€ 228) entfallen T€ 225 auf Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften und T€ 109 auf Zinserträge aus festverzinslichen Wertpa­pieren.

Die Provisionserträge (T€ 3.802; Vorjahr T€ 3.759) beinhalten mit T€ 3.321 Bürg­schafts- bzw. Garantieprovisionen und mit T€ 481 Bearbeitungsgebühren.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen (TC 1.484; Vorjahr TC 1.246) sind neben der Vergütung von T€ 1.188, die die Bank für die Geschäftsbesorgung der Mittelständischen Be­teiligungsgesellschaft Thüringen mbH für 2023 erhalten hat (Vorjahr T€ 1.150), vor allem Zinserträge aus der Abzinsung von Kreditrückstellungen (T€ 191) sowie Auflösungen von Rückstellungen (T€ 54) enthalten.

V. Sonstige Pflichtangaben

Die BBT verwaltet als Dienstleistung für Bund und Land, KfW und im eigenen Interesse Re­gressforderungen aus abgerechneten Bürgschaften und Garantien von insgesamt € 106,3 Mio. (Vorjahr€ 115,5 Mio.), aus Mitarbeiterbeteiligungsgarantien von insgesamt€ 1,9 Mio. (Vorjahr€ 1,9 Mio.) sowie aus Leasing Bürgschaften EIF von insgesamt T€ 20,3 (Vorjahr€ 20,3).

Die Forderungen an und aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für ein Mitglied des Verwaltungsrates T€ 118 (ein Bürgschaftsengagement).

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 waren – ohne Geschäftsführung – 28 Mitarbeiter (davon sieben Teilzeitkräfte und eine geringfügig Beschäftigte) beschäftigt.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für

• Abschlussprüfungsleistungen T€ 55

• sonstige Leistungen T€ 6.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus langfristig laufenden Mietverträgen für die Geschäftsräume der BBT bis zum Jahr 2032. Diese betragen zunächst T€ 265 in 2024 und steigen jährlich sukzessive bis 2032 auf T€ 292 an.

Organe der Gesellschaft

a) Geschäftsführung

Die Geschäftsführung bestand im Berichtsjahr aus

• Dipl.-oec. Michael Burchardt
   Verantwortlich für die Geschäftsbereiche Kredit, Rechnungswesen/Controlling, Ge­samtbanksteuerung, Personal, Revisionsbeauftragter

• Dipl.-Betriebswirt (FH) Stefan Schneider
   Verantwortlich für die Geschäftsbereiche Beteiligungen, Forderungsmanagement, Betriebsmanagement/IT

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Für Pensionsverpflichtungen früherer Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebe­nen sind zum Bilanzstichtag insgesamt T€ 803 zurückgestellt; die laufenden Bezüge für diese betrugen T€ 39.

b) Verwaltungsrat

Die ordentlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter sind in der Anlage zum Anhang benannt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten in 2023 Aufwandsentschädigungen in Höhe von T€ 4.

c) Bewilligungsausschuss

In der Bank besteht ein Bewilligungsausschuss, der sich aus neun ordentlichen Mitgliedern mit jeweils einem 1. und 2. Stellvertreter – bis auf die zwei namentlich nicht benannten Mit­glieder (je eines) vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesell­schaft und vom Thüringer Finanzministerium – zusammensetzt (siehe Anlagen zum Anhang).

Die Tätigkeit im Bewilligungsausschuss ist ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten eine vom Verwaltungsrat festgesetzte pauschale Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkostenerstattun­gen. Im Berichtsjahr erhielten die Mitglieder des Bewilligungsausschusses insgesamt T€ 8.

Erfurt, 08. März 2024

Bürgschaftsbank Thüringen GmbH

 

Michael Burchardt                  Stefan Schneider